Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB XI)

Grundpflegerische Tätigkeiten, wie z. B.
- Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
- Hilfe bei der Inkontinenzversorgung
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfestellung beim Aufstehen und Zubettgehen
- Hilfe bei der Mobilität
- Hilfe bei der Lagerung

Hauswirtschaftliche Versorgung

Betreuungsleistungen (Begleitung, Beschäftigung,
Beaufsichtigung), wie z. B.

- Spaziergänge
- Hilfe zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigung sowie Unterstützung bei Hobby und Spiel, z. B. Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining, Hörspiele, Vorlesen (auch speziell bei demenziell erkrankten Personen)

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3
Nachweis von Beratungseinsätzen für die Pflegekasse für pflegebedürftige Personen, die nach § 37 SGB XI Pflegegeld erhalten.
- halbjährliche Durchführung bei Pflegegrad 2 und 3
- vierteljährliche Durchführung bei Pflegegrad 4 und 5

Verhinderungspflege
Pflege ist anstrengend und belastend. Sollten Sie als Plegeperson Ersatz benötigen (Krankheit, Urlaub, etc.), kommen wir als Pflegedienst zu Ihnen. In der Zeit Ihrer Abwesenheit bleibt der Pflegebedürftige weiter in seiner häuslichen Umgebung. Sie als Pflegeperson beauftragen uns mit der Verhinderungspflege und wir besprechen, was notwendig ist und getan werden soll. Bis zu 1.612,--€ pro Jahr (unter Umständen sogar bis zu 2.418,--€) werden von der Pflegekasse übernommen. Wichtig ist, dass der Antrag bei der Pflegekasse vor der Inanspruchnahme unserer Leistung gestellt wird.